§
1 Geltungsbereich
Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte im Zusammenhang
mit Lieferungen von Eintrittskarten.
§
2 Vertragsabschluss
Durch
den Kauf von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen
ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (im folgenden Kunden
genannt) und dem Veranstalter der Veranstaltung, für welche die
jeweilige Eintrittskarte als Zugangsberechtigung gilt (im folgenden
Veranstalter genannt), zustande. Der Verein Freunde des Sendesaales
e.V. vermittelt nur namens und im Auftrage des jeweiligen
Veranstalters den Kaufvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung
des Kartenkaufes und eventuell dem Versand der Eintrittskarten
beauftragt. Karten werden nur an Endkunden verkauft. Falls der Kunde
Eintrittskarten für eine Veranstaltung kauft, für die der Verein
Freunde des Sendesaales e.V. als Veranstalter verantwortlich ist,
kommt ein direkter Kaufvertrag zwischen Kunden und dem Verein Freunde
des Sendesaales e.V. zustande. In diesem Fall gelten die folgenden
Regelungen so, als wäre der Verein Freunde des Sendesaales e.V. die
dritte Partei, der Veranstalter.
Das Angebot für einen
Vertragsabschluss geht von dem Kunden aus, sobald der Kunde
Eintrittskarten per Telefon oder Mail bestellt, es gibt auf diesem
Wege keinen Rechtsanspruch auf die Eintrittskarten, sie werden
lediglich auf den jeweiligen Vorbestellungslisten eingetragen und
können am Konzertabend an der Abendkasse abgeholt und bezahlt
werden,
erst dann ist die Annahme seitens des Vereins Freunde
des Sendesaales e.V. erfüllt. Die Karten müssen in diesem Fall bis
spätestens 0,5 Stunde vor Veranstaltungsbeginn abgeholt werden.
Bei Überbuchung des Konzertes können diese nur reservierten Karten jederzeit storniert werden. Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten haben immer Vorrang.
Eintrittskarten die über die Webseite www.sendesaal-bremen.de per SEPA-Lastschrift-Mandat oder PayPal bestellt wurden, liegen nach Eingang der Zahlung zur Abholung an der Abendkasse bereit. Bei Ermäßigungen jeder Art muss der jeweilige Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden, bei Nichterfüllung kann die Nachzahlung bis zum regulären Kaufpreis gefordert werden.
Sofern der Verein Freunde des Sendesaales e.V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz auf die vermittelt durch den Verein Freunde des Sendesaales e.V. geschlossenen Verträge keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, jeder Kauf von Eintrittskarten bindend ist und zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten verpflichtet.
§ 4 Veranstaltungsausfall und Veranstaltungsverlegung
Für den Fall, dass eine Veranstaltung ausfällt, ist der Kunde berechtigt, sich den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bis zu 2 Wochen nach dem Ausfall erstatten zu lassen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Der Verein Freunde des Sendesaales e.V. nimmt im Fall einer Veranstaltungsabsage nur solche Karten zurück, die direkt über die Webseite des Vereins Freunde des Sendesaales e.V. www.sendesaal-bremen.de erworben wurden. Auch bei der Rückabwicklung handelt der Verein Freunde des Sendesaales e.V. im Auftrag und im Namen des Veranstalters. Die Rückabwicklung ohne Vorlage der Originalkarten ist ausgeschlossen.
§ 5 Zahlungen
Soweit
mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung
über SEPA-Lastschriftmandat, PayPal oder an der Abendkasse Bar oder
per EC-Karte.
Die Eintrittskarten bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum des
Veranstalters. Soweit die Bezahlung der Eintrittskarten nicht
innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt, gilt der Vertrag
zwischen Veranstalter und Kunden als nicht zustande gekommen. Der
Verein Freunde des Sendesaales e.V. hat das Recht, die
Eintrittskarten wieder in den freien Verkauf zu geben. Der Umtausch
bzw. die Rücknahme von bezahlten oder garantierten Eintrittskarten
ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung, Schadenersatz
Eine Haftung des Vereins Freunde des Sendesaales e.V. kommt nur nach den Grundsätzen einer Eigenhaftung des Vertreters in Betracht. Ansprüche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, können nur gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kunden gegen den Verein Freunde des Sendesaales e.V. aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§
7 Datenschutz und Datenverarbeitung
Der
Verein Freunde des Sendesaales e.V. bearbeitet personenbezogene Daten
unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten
(beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden
durch den Verein Freunde des Sendesaales e.V. in dem für die
Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses
erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein
Freunde des Sendesaales e.V. ist berechtigt, diese Daten an den
Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des
Kaufvertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies notwendig
ist.
Sieheauch zusätzliche Datenschutzbestimmungen.
§8 Sonstige Regeln
Besetzungs-
und Programmänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen
grundsätzlich keinen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, sofern
der Charakter der Veranstaltung nicht grundsätzlich geändert
wird.
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher mit
Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler
erst zu einem späteren, von der Leitung des Hauses festgelegten
Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In vielen Fällen
ist das erst zur Pause möglich.
Der Verein Freunde des
Sendesaales e.V. behält es sich vor, einzelne Veranstaltungen in
Bild und Ton aufzuzeichnen, bzw. die Aufzeichnung durch Dritte
vorzunehmen und das aufgezeichnete Material zu verwerten. Die
Verwertungsrechte an den Bildern, auch wenn einzelne Besucher darauf
zu erkennen sind, liegen vollumfänglich bei dem Verein Freunde des
Sendesaales e.V..
Das Fotografieren oder Aufzeichnen von
Veranstaltungen auf Ton- und/oder Bildträgern ist aus
urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet und löst
Schadenersatzpflichten aus.
Der Verein Freunde des
Sendesaales e.V. behält sich vor, Besucher aus dem Haus zu weisen,
falls die Veranstaltungen durch diese erheblich gestört werden. In
diesem Fall hat der Besucher kein Recht auf Erstattung des
Kartenpreises.
§
9 Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
§
10 Schlussklauseln
Sollten
einzelne Punkte aus dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, wird
hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung,
Leistung und Zahlung ist Bremen.
Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebender Streitigkeiten Bremen.
Alleiniger Erfüllungsort
für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Bremen.
Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebender Streitigkeiten Bremen.
Bremen, August
2018